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HAUSORDNUNG

Diese Hausordnung dient der Sicherheit und dem Wohlbefinden aller Gäste sowie Mitarbeitenden. Mit dem Betreten des LOFT CLUB THUN erkennen Besucher diese Hausordnung an.

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1. Einlass

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Gästen den Zutritt zum Club ohne Angabe von Gründen zu verwehren.

 

Der Einlass kann insbesondere verweigert werden bei:

  • fehlendem gültigem Ausweis

  • stark alkoholisierten oder offensichtlich berauschten Personen

  • aggressivem oder respektlosem Verhalten

  • Verstössen gegen geltende Gesetze oder diese Hausordnung

 

Der Entscheid des Türpersonals ist verbindlich.

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2. Alterskontrolle

Der Zutritt zu Veranstaltungen kann altersbeschränkt sein.

  • Ein gültiger amtlicher Ausweis (ID, Pass oder Führerausweis) ist auf Verlangen vorzuzeigen.

  • Personen ohne gültigen Ausweis kann der Zutritt verweigert werden.

 

3. Verhalten im Club

Alle Gäste sind verpflichtet, sich respektvoll gegenüber anderen Gästen, Mitarbeitenden und Künstlern zu verhalten.

 

Insbesondere untersagt sind:

  • Gewalt oder Belästigung jeglicher Art

  • diskriminierendes oder respektloses Verhalten

  • Sachbeschädigung

  • das Mitbringen oder Handeln mit illegalen Substanzen

  • das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen oder Waffen

 

Bei Verstössen kann ein sofortiger Ausschluss aus dem Club erfolgen.

 

4. Sicherheit und Anweisungen

Den Anweisungen des Personals, der Security oder der Veranstaltungsleitung ist jederzeit Folge zu leisten.

Massnahmen dienen der Sicherheit aller Gäste.

 

5. Hausverbot

Bei Verstoss gegen diese Hausordnung oder bei unangemessenem Verhalten kann der Veranstalter Gäste aus dem Club verweisen oder ein Hausverbot aussprechen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

 

6. Haftung

Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Verantwortung.

Für verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

7. Foto- und Videoaufnahmen

Bei Veranstaltungen im LOFT CLUB THUN können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.

 

Diese Aufnahmen können für:

  • Website

  • Social Media

  • Marketing- und Promotionszwecke

verwendet werden.

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Mit dem Betreten des Clubs erklären sich Besucher grundsätzlich damit einverstanden.

 

8. Änderungen der Hausordnung

Der Veranstalter behält sich vor, diese Hausordnung jederzeit anzupassen.
Es gilt jeweils die aktuelle Version.

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