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JUGENDSCHUTZ

Der LOFT CLUB THUN hält sich strikt an die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen der Schweiz. Der Schutz von Minderjährigen hat für uns höchste Priorität.

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Altersbestimmungen

Der Zutritt zu Veranstaltungen im LOFT CLUB THUN ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren gestattet, sofern beim jeweiligen Event nichts anderes angegeben ist.

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Der Veranstalter behält sich vor, je nach Veranstaltung unterschiedliche Altersbeschränkungen festzulegen.

Das Personal ist berechtigt, Alterskontrollen durchzuführen.

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Ausweispflicht

Zur Alterskontrolle ist ein gültiger amtlicher Ausweis vorzuweisen.

Als gültige Ausweise gelten:

  • Identitätskarte (ID)

  • Reisepass

  • Führerausweis

 

Kopien, Fotos oder digitale Versionen von Ausweisen werden nicht akzeptiert.

Personen ohne gültigen Ausweis kann der Zutritt verweigert werden.

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Alkoholbestimmungen

Die Abgabe von alkoholischen Getränken erfolgt gemäss den gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz.

Es gelten folgende Altersgrenzen:

  • Bier und Wein: ab 16 Jahren

  • Spirituosen und Alcopops: ab 18 Jahren

 

Unser Personal ist verpflichtet, das Alter der Gäste zu überprüfen und kann jederzeit einen Ausweis verlangen.

Die Weitergabe von Alkohol an Minderjährige ist untersagt.

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Verantwortung und Einhaltung

Der LOFT CLUB THUN behält sich vor, Gästen den Zutritt zu verwehren oder diese aus der Veranstaltung zu entfernen, wenn gegen die Jugendschutzbestimmungen verstossen wird.

 

Dies gilt insbesondere bei:

  • falschen Altersangaben

  • Weitergabe von Alkohol an Minderjährige

  • Missachtung der Altersbestimmungen

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